Hilfe bekommen
Wen unterstützen wir
- Tierhalter, die aufgrund ihrer finanziellen Situation (Mini-Rente, Arbeitsunfähigkeit, geringes Einkommen, Jobverlust, Harz IV - Aufstockung) nicht in der Lage sind, ihre Haustiere ausreichend mit Futter zu versorgen.
- Voraussetzung: Das Tier lebte bereits vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit im Haushalt.
Wie viele Tiere unterstützen wir
- Wir unterstützen maximal zwei Tiere (Hunde und/oder Katzen) pro Haushalt.
- Wir unterstützen keine Neuanschaffungen von Tieren! Wird ein weiteres Tier während der Hilfebedürftigkeit in den Haushalt aufgenommen, führt dies zum kompletten Ausschluss von der Futterspende Bonn Rhein-Sieg e.V.!
- Zusätzlich werden von uns Kleintiere mit ergänzendem Futter unterstützt, sofern wir dieses gespendet bekommen.
Wie unterstützen wir
- Einmal im Monat erhalten Sie ergänzendes Futter (Trockenfutter, Nassfutter, Snacks, etc.) für Ihre Tiere an den angegeben Standorten (nur eine Anmeldung an einem Standort möglich). Wir bitten um Verständnis, dass Sie nicht immer die gleiche Futtersorte erhalten können.
- Ist Ihr Tier auf Spezialfutter angewiesen, erhalten Sie auch dieses Futter von uns (Genaue Futterangabe vom Tierarzt erforderlich) Bei Bedarf verteilen wir auch gerne Tierzubehör wie Leinen, Halsbänder, Hundemäntel, Katzenklos, u.v.m., sofern aktuell im Lager verfügbar.
Was wird zur Neuanmeldung benötigt
Bitte melden sie sich unbedingt bei dem Ansprechpartner der jeweiligen Ausgabe vorab telefonisch oder per WhatsApp an, damit wir bereits das benötigte Futter zur Ausgabe mitbringen können.
- Hunde sollen zum Erstgespräch mitgebracht werden.
- Als Nachweis über weitere Tiere im Haushalt (Katzen, Nager, Vögel u.a.) genügen der Impfausweis, viele Fotos auf dem Handy und/oder die letzte Tierarztrechnung.
- Impfpass / Heimtierausweis
- Bescheid / Befreiung zur Hundesteuer
- Sollte Ihr Tier Spezialfutter benötigen, legen Sie bitte eine tierärztliche Futterempfehlung vor.
- Personalausweis / Pass
- Tafel-Ausweis, Bonn-Ausweis oder aktueller Einkommensnachweis (z.B. Jobcenter-/Rentenbescheid)
- Sofern möglich, den ausgefüllten Anmeldebogen