Hinweis: Der Gesetzgeber ermöglicht es gemeinnützigen Organisationen, Spendenquittungen erst ab einem Betrag von 300,- Euro auszustellen. Dies insbesondere, um Verwaltungsaufwände in den Vereinen sowie zusätzliche Aufwendungen für Papier, Druck und Porto zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Verständnis, das Spendenbescheinigungen erst ab diesem Betrag ausgestellt werden. Bitte nehmen Sie dahingehend dann kurz Kontakt mit uns auf und teilen uns Ihre Anschrift mit.
Selbstverständlich können Sie weiterhin auch Spenden unterhalb von 300,- Euro sowie den Mitgliedsbeitrag für den Verein steuerlich geltend machen. Sie benötigen hierfür im Rahmen Ihrer Steuererklärung lediglich die folgende Bescheinigung sowie eine Kopie des entsprechenden Kontoauszugs.